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Gut zu wissen - Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungsregelungen für Verkaufsverpackungen in Italien und Frankreich

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Verpackungsmaterialien nach Italien und Frankreich neue Regeln. Bei zahlreichen Händlern und Produzenten in Deutschland herrscht darüber gleichermaßen Unklarheit und Verwirrung, wie denn die Verpackungen für Italien und Frankreich nun gekennzeichnet werden müssen.

 

Italien
Zwingend muss auf allen B2B und B2C-Verpackungen ein alphanumerischer Code angegeben werden (z.B. „PET 1“ oder „HDPE 2“). Außerdem sollen in Italien Konsumentenverpackungen (B2C) mit Entsorgungshinweisen gemäß den technischen UNI-Normen gekennzeichnet werden. Die UNI (Ente nazionale italiano di unifficazione) ist eine italienische Non-Profit-Normungsorganisation. So soll zum Beispiel „raccolta plastic“ (Kunststoffsammlung) auf der Verpackung stehen.

Das italienische Umweltministerium hat aber im September 2022 eine Verordnung und Leitlinien erlassen, nach denen diese Informationen für Konsumenten-verpackungen mit Hilfe technischer und digitaler Methoden bereitgestellt werden können. Eine Kennzeichnung der Verpackung selbst ist (außer dem alphanumerischen Code) nicht erforderlich – die Informationen können via App, QR-Code, Websites etc. bereitgestellt werden.


Wichtig zu erwähnen ist, dass, bei der Nutzung eines QR-Codes oder weiterer digitalen Kanäle, dem Verbraucher deutlich gemacht werden muss, dass das Symbol sich auf Informationen über die korrekte Sammlung der Verpackung bezieht.

Wie dies funktioniert zeigt die italienische Organisation CONAI auf Ihrer Website (siehe unten Beispiele). CONAI steht für das Nationale Konsortium der Verpackungsmaterialien: seine Aufgabe besteht in der Sammlung und Wiederverwertung der Verpackungsabfälle.

Kurz zusammengefasst: Der alphanumerische Code für die Identifikation des Verpackungsmaterials muss sowohl bei B2B und B2C Verpackungen angebracht sein.

Verpackungen für den Endkunden müssen Hinweise zur Entsorgung enthalten, Verpackungen für andere Unternehmen nicht. Verpackungen, die am 1. Januar dieses Jahres bereits in Verkehr gebracht sind, dürfen bis zur Erschöpfung der Lagerbestände weiter vermarktet werden.

 

 

Frankreich:

Seit 1. Januar 2022 ist es in Frankreich verboten, Verpackungen aus Karton oder Papier mit mineralölhaltigen Drucken zu versehen. Wie auch in Italien gibt es in Frankreich ebenfalls ein Kreislaufgesetz, mit dem die Hersteller eine obligatorische Kennzeichnung für jedes Produkt anbringen muss, wie es am Ende seiner Lebensdauer korrekt entsorgt werden soll. In der Fachsprache heißt das Extended Producer Responsibility (EPR), auch Triman oder Infotri genannt.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Produkte, die in privaten Haushalten Verwendung finden und für Verpackungen, die Verbrauchern im Gastronomiebereich zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum 08. März können Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer Altbestände an Verpackungen abverkaufen.

Ab 09. März darf keine Haushalts-Verpackung ohne Triman-Logo und Sortieranleitung in Frankreich verkauft werden. Das Logo darf nicht farbig sein und muss mindestens 0,6 Zentimeter breit sein.